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Berufsleben heute

 

Die Zeiten, in welchen man Jahre oder gar ein ganzes Berufsleben lang nur einem Unternehmen angehörte, sind längst vorüber. Dies führt dazu, dass Unsicherheit das Berufsleben prägt. Themen wie Mobbing und Arbeitsplatzverlust sind längst in aller Munde. Die Materie des Arbeitsrechts ist vielschichtig und kompliziert. Daher ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, einen kompetenten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben.

 

Die wesentlichste Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen sind engagierte und loyale Mitarbeiter. Zur optimalen Rahmengestaltung gehört zunächst ein bestmöglich ausgestalteter Arbeitsvertrag. Was hierbei alles zu beachten ist, ist mir als Rechtsanwältin bekannt.

 

Im Laufe des Arbeitsverhältnisses kann sich ein Arbeitnehmer oder ein Vorgesetzter als schwierig herausstellen. An dieser Stelle zeigt es sich als sehr dienlich, wenn umfassende Betriebsvereinbarungen und eine positive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat vorbereitet wurden. Die Kenntnis von gegenseitigen Rechten und Pflichten erleichtert die Lösung des Konflikts erheblich. Als Rechtsanwältin bin ich gern bereit,  Ihnen diese personellen Entscheidungen erheblich zu vereinfacht.

 

Der Arbeitsvertrag ist der Einstieg in die hoffentlich lange Zusammenarbeit. Gern berate ich Sie beim Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen.

 

Auch wenn am Anfang im Arbeitsverhältnis alles ganz gut läuft, haben Sie nie eine Garantie dafür, dass dies ein Arbeitsleben lang so bleibt. Probleme wie Abmahnungen, Arbeitnehmerhaftung, Entgeltfortzahlung, Gratifikationen, Krankheit, Mobbing, Mutterschutz Urlaub und viele mehr können jederzeit besondere Bedeutung erlangen.

 

Manchmal sind Probleme so unüberwindbar, dass nur noch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Möglichkeit bleibt. Kündigungen sind stets ein sehr strittiges Thema.

Hierbei sollte zunächst beachtet werden, dass der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetzt generell nur unter zwei Voraussetzungen besteht. Zunächst ist Voraussetzung, dass die Betriebszugehörigkeit mehr als sechs Monate bestehen muss. Darüber hinaus muss eine Mindestzahl von Mitarbeitern im Betrieb beschäftigt sein. Bei Arbeitsverhältnissen, die nach dem 31.12.2003 begonnen haben, müssen mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sein. Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01.01.2004 begonnen haben, gilt weiterhin die Regel, dass mehr als 5 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sein müssen.

 

Auszubildende werden bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl nicht mitgezählt.  Beschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Stundenzahl bis zu 20 werden bei der Berechnung nur mit 0,5, solche mit einer Stundenzahl bis 30 mit 0,75 gezählt.

 

Die Kündigung kann auf einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund gestützt werden.

 

Bei der Prüfung, ob die Kündigung berechtigt ist, muss in diesem Zusammenhang die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beachtet werden. Die Rechtsprechung hat hierbei weitere Grundsätze zur Ausfüllung der gesetzlichen Begriffe aufgestellt, welche sorgfältig zu beachten sind.

 

Hierbei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass Formfehler jeglicher Art bei der Kündigung zu einer Unwirksamkeit derselben führen.

 

Nach Ausspruch der Kündigung sind Themen wie Abfindungen und Wettbewerbsverbote zu verhandeln, falls diese nicht bereits im Arbeitsvertrag geregelt wurden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird auch das Thema Arbeitszeugnis eine wichtige Rolle spielen.

 

Gern bin ich bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um arbeitsrechtliche Problemfragen mit Ihnen zu klären. Neben der außergerichtlichen Vertretung bin ich bereit, Ihre Rechtsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland vor sämtlichen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht zu übernehmen.

 

Hier erfahren Sie mehr über das arbeitsgerichtliche Verfahren:            

www.bundesarbeitsgericht.de

 

Silke Nordmann Rechtsanwältin  | Kanzlei@silke-nordmann.de