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Allgemeine Hinweise zum Verkehrsunfall

 

In einen Verkehrsunfallverwickelt zu sein ist in der Regel mit großer Aufregung verbunden, selbst für erfahrene Verkehrsteilnehmer. Es hat geknallt und der Schock „sitzt Ihnen in den Knochen“. Was ist nun zu tun? Worauf müssen Sie achten? Hierzu möchte ich Ihnen nachfolgend ein paar allgemeine Hinweise geben.

 


 1. Vor dem Verkehrsunfall

 

 

Sie können und sollten bereits vor einem Verkehrsunfall Maßnahmen treffen, um auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Insofern sollten Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz haben sowie Utensilien mit sich führen, mit welchen Sie Beweismittel am Unfallort sichern können. 

 

Versicherungsschutz

 

Da an den meisten Verkehrsunfällen ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, spielen Versicherungen im Straßenverkehr eine herausragende Rolle. Zudem führen Verkehrsunfälle nicht selten zu Schäden unvorhersehbaren finanziellen Ausmaßes. Dann kann eine ausreichende Versicherung tatsächlich existenzielle Bedeutung für Sie als Verkehrsteilnehmer und unfallbeteiligte Person haben.

 

Hier relevante Versicherungen sind:

 

-          Kfz-Haftpflichtversicherung – Diese müssen Sie unbedingt haben.

-          Teilkaskoversicherung – Diese können Sie haben.

-          Vollkaskoversicherung – Diese können Sie haben.

-          Privathaftpflichtversicherung – Diese sollten sie haben.

-          (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung – Diese sollten Sie haben.

 

Das gehört in Ihr Kraftfahrzeug

 

Jeder Fahrzeugführer sollte auf einen Verkehrsunfall vorbereitet sein. Zu den Vorbereitungen gehört auch, dass Sie in Ihrem Kraftfahrzeug folgende Gegenstände mit sich führen:

 

-          Verbandskasten

-          Warndreieck

-          Fotoapparat

-          Schreibpapier

-          Stift

-          Formular für den Unfallbericht

 

2. Nach dem Unfall

 

Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, sollten Sie das Folgende beachten:

 

Was Sie am Unfallort tun sollten

 

In den ersten Minuten nach einem Verkehrsunfall geht es im Wesentlichen um die Versorgung der Verletzten und um die Sicherung Ihrer eigenen Ansprüche auf Schadensersatz. Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, sollten Sie unbedingt sofort das Folgende tun:

 

-          Halten Sie an

-          Sichern Sie die Unfallstelle

-          Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe

-          Verständigen Sie die Polizei

-          Sichern Sie Beweismittel (Fotos)

-          Notieren Sie Personalien des Unfallgegners

-          Notieren Sie sich den Namen der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

-          Notieren Sie Personalien der Unfallzeugen

 

Wenn diese Punkte „abgearbeitet“ sind, holen Sie sich zur Regulierung Ihrer Unfallschäden unabhängigen Rat. Hierfür wenden Sie sich bitte in genau dieser Reihenfolge an

 

-          Ihren Arzt  

-          Ihren Rechtsanwalt

-          Ihre Werkstatt

 

Was Sie am Unfallort auf keinen Fall tun sollten

 

-          Unterschreiben Sie nichts!

 

Die Beteiligten eines Unfalls stehen häufig unter Schock. Daher ist dringend davon abzuraten, in diesem Zustand noch an der Unfallstelle ein Schuld- oder Teilschuldanerkenntnis abzugeben oder irgendwelche Schriftstücke zu unterschreiben.

 

-          Informieren Sie Ihre Versicherung nicht sofort

 

Für die Meldung des Unfalls an Ihre Versicherung haben Sie eine Woche zeit.

 

-          Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt

 

Überlassen Sie die sofortige Regulierung Ihres Unfallschadens niemanden, insbesondere nicht Ihrer Versicherung, nicht der gegnerischen Versicherung, nicht Ihrer Werkstatt. Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt! Nur Ihr Rechtsanwalt wird Ihre Interessen vertreten.

 

Als schuldlos Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie einen Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfall zu beauftragen. Die Rechtsanwaltskosten werden ebenfalls als Schadensersatzposition der Haftpflichtversicherung des Schädigers in Rechnung gestellt.

 


2. Die Polizei am Unfallort

 

Wird die Polizei zum Unfallort gerufen, wird diese sämtliche Feststellungen dazu machen, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen oder mehrere am Unfall beteiligte Personen einzuleiten ist. Insofern wird die Polizei am Unfallort auch Beweise sichern.

 

Die Polizei hat nicht zur Aufgabe, Schadensersatzansprüche zu klären. Ihre Beweissicherung kann lediglich später bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche helfen. 

Silke Nordmann Rechtsanwältin  | Kanzlei@silke-nordmann.de