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Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht

 

Sie werden beschuldigt, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben? Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsstraftat eingeleitet? In meiner Kanzlei bekommen Sie kompetente und zügige Hilfe. Gern verteidige ich Sie unter anderem gegen folgende Vorwürfe:

 

-         Alkohol am Steuer

-         Abstandsverstoß

-         Beleidigung

-         Drogenkonsum

-         Gefährdung des Straßenverkehrs

-         Geschwindigkeitsüberschreitung

-         fahrlässige Tötung

-         Körperverletzung

-         Nötigung

-         Rotlichtverstoß

-         Verkehrsunfallflucht

 

Wird wegen einer dieser oder anderer Taten ein Verfahren gegen Sie betrieben, zögern Sie nicht lange, nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, der vertritt. Es gilt Entlastungsbeweise zu sammeln und zu sichern, polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ermittlungsakten zu prüfen und hiernach eine Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln.

 

Straßenverkehrskontrollen werden immer häufiger. Verkehrsteilnehmer werden schärfer und schärfer unter Beobachtung genommen. Angeblich geschieht dies, weil der Verkehr immer dichter wird und die Unfallzahlen aufgrund von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wie Alkohol am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen steigen. Der wahre Grund für diese immer engmaschigeren Verkehrskontrollen dürfte wohl viel mehr darin liegen, dass hier eine recht einträgliche Einnahmequelle gefunden wurde.

 

Nicht immer sind die Vorwürfe von „Vater Staat“ gegen Sie zu Recht erhoben worden. Nehmen Sie diese daher nicht ungeprüft hin!

Silke Nordmann Rechtsanwältin  | Kanzlei@silke-nordmann.de