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Rangfolge der Unterhaltsansprüche

 

Unterhaltsberechtigte werden vom Gesetz in verschiedene Ränge eingeteilt.

 

Erster Rang

  • minderjährige unverheiratet Kinder
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die noch im Haushalt mindestens eines Elternteils wohnen und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (privilegierte volljährige Kinder)

Zweiter Rang

  • Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder bei Scheidung wären
  • (geschiedene) Ehepartner bei Ehe von langer Dauer

Dritter Rang

  • (geschiedene) Ehepartner, die nicht unter Rang zwei fallen

Vierter Rang

  • Kinder, die nicht unter Rang eins fallen

 

Fünfter Rang

  • Enkelkinder
  • weitere Abkömmlinge

 

Sechster Rang

  • Eltern

 

Siebter Rang

  • weitere Verwandte der aufsteigenden Linie
Silke Nordmann Rechtsanwältin  | Kanzlei@silke-nordmann.de