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Rangfolge der Unterhaltsansprüche Unterhaltsberechtigte werden vom Gesetz in verschiedene Ränge eingeteilt. Erster Rang minderjährige unverheiratet Kinder volljährige unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die noch im Haushalt mindestens eines Elternteils wohnen und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (privilegierte volljährige Kinder)
Zweiter Rang Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder bei Scheidung wären (geschiedene) Ehepartner bei Ehe von langer Dauer
Dritter Rang Vierter Rang Fünfter Rang Enkelkinder weitere Abkömmlinge
Sechster Rang Siebter Rang
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| | | | | | | | | Silke Nordmann Rechtsanwältin
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Kanzlei@silke-nordmann.de |
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